Vorstoss aus der FDP-Kantonsratsfraktion zur Motion von Ständerat Damian Müller
In Dänemark gibt es pro Kopf fast zehnmal weniger Asylgesuche als in der Schweiz. Der Grund: Dänemark gewährt Schutz nur noch auf Zeit. Sobald es die Lage im Herkunftsland erlaubt, sollen die Menschen wieder zurückkehren. So wird Missbrauch unattraktiv. Hinzu kommt ein konsequenter Vollzug. FDP-Ständerat Damian Müller will diesen Weg auch für die Schweiz und hat Anfang Woche eine Motion eingereicht. Die FDP-Fraktion verlangt nun mit einer Einfachen Anfrage, dass sich auch die St.Galler Regierung für diesen Kurs einsetzt.
«Die Schweiz verzeichnete 2025 insgesamt 25'781 Asylgesuche. Dänemark, mit denselben völkerrechtlichen Verpflichtungen und vergleichbarer Wirtschaftskraft, registrierte im gleichen Zeitraum lediglich 1'959. Pro Kopf fast zehnmal weniger. 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, zählte Dänemark noch 21'316 Gesuche. Seither sind sie im Vergleich zur Schweiz drastisch gesunken, als Folge eines konsequenten Paradigmenwechsels.
Der Rückgang beruht nicht auf einer einzelnen Massnahme, sondern auf einem Paradigmenwechsel. Schutz wird in Dänemark grundsätzlich als temporär verstanden, Integration ist nicht das primäre Ziel, sondern die Rückkehr. Die Asylpolitik wurde in allen Bereichen darauf ausgerichtet, so entstand eine kohärente Gesamtwirkung.
Ständerat Damian Müller hat am 15. Juni 2026 eine Motion eingereicht, die diesen Wechsel auch für die Schweiz fordert. Bundesrat und Parlament haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen zu Verfahren, Vollzug, Sozialleistungen und Familiennachzug diskutiert. Isolierte Anpassungen bleiben in einem komplexen System aber weitgehend wirkungslos. Der Vorstoss soll nicht auf eine pauschale Einschränkung des Asylrechts abzielen. Jede Person hat das Recht, ein Gesuch zu stellen. Das Stellen von missbräuchlichen Gesuchen soll analog Dänemark aber unattraktiv werden und der Vollzug muss viel konsequenter erfolgen.
Als Folge dieses Kurswechsels wird die Zahl der Gesuche sinken. Das entlastet insbesondere die Kantone und Gemeinden, die durch die hohe Gesuchzahl personell, finanziell und infrastrukturell an die Grenze kommen. Bleibt die Schweiz beim heutigen Niveau, gefährdet das die gesellschaftliche Akzeptanz einer offenen Migrationspolitik insgesamt. Das trifft insbesondere auch die wichtige Rekrutierung von Fachkräften für unsere Wirtschaft.
Die Schweiz soll ihre Asylpolitik deshalb im Grundsatz auf temporären Schutz ausrichten. Dänemark belegt, dass das im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention möglich ist. Dänemark soll dabei als Referenz dienen, nicht als starre Vorgabe.
Die Regierung bitten wir vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:
- Teilt die Regierung die Einschätzung, dass die Schweiz einen grundsätzlichen Wechsel hin zu temporärem Schutz nach dänischem Vorbild braucht, und wie beurteilt sie die Motion von Ständerat Müller?
- Welche finanziellen, personellen und infrastrukturellen Belastungen entstehen dem Kanton St.Gallen und seinen Gemeinden heute im Asylbereich, und welches Entlastungspotenzial sieht die Regierung in einer stärker temporären und rückkehrorientierten Ausgestaltung des Schutzes?
- Welche Handlungsspielräume nutzt der Kanton bereits, um Wegweisungen konsequent zu vollziehen, Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren und Erwerbstätigkeit sowie Eigenverantwortung während eines vorübergehenden Aufenthalts zu fördern; wo sind Änderungen des Bundesrechts erforderlich?
- Ist die Regierung bereit, sich gegenüber dem Bund für eine Asylpolitik nach dänischem Vorbild einzusetzen?
- Ist die Regierung bereit, sich über Vernehmlassungen, die KdK, die KKJPD oder gegebenenfalls ein Standesbegehren für eine entsprechende Neuausrichtung einzusetzen und welche konkreten Forderungen würde sie gegenüber dem Bund vertreten?»