FDP Wattwil: Erneuerbare Energien fördern – Hauseigentümer entlasten

Die FDP Wattwil hat sich über einen möglichen Energieengpass in der Schweiz ausgetauscht und ist zum Schluss gelangt, dass viel Potential in der Gewinnung von Strom nicht genutzt wird. Die Abhängigkeit von anderen Staaten wurde uns schmerzlich vor Augen geführt. Daher ist die Produktion von Strom und Wärme aus regionalen Energieträgern aus klima- und sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Gründen notwendig.

Potential zur Stromgewinnung nutzen
Für die FDP Wattwil ist es wichtig, dass das Potential zur Stromgewinnung genutzt wird. Aktuell ist es so, dass der Stromverbrauch in der Schweiz steigt. Mit dem Aufkommen der Elektromobilität und der Digitalisierung wird der Stromverbrauch weiter steigen. Die FDP Wattwil ist der Meinung, dass die Nutzung der Sonnenenergie bzw. anderer alternativer Energieformen weiter gefördert werden muss. Das dafür vorhandene Potential wird in der Schweiz zu wenig genutzt. Um hier eine echte Förderung zu erreichen, schlägt die FDP Wattwil folgendes vor:

a) Keine höhere Steuerbelastung
Oftmals geht mit der Erstellung von Solar- oder Fotovoltaikanlagen eine Steuererhöhung einher. Dies, wenn nach dem Bau einer solchen Anlage eine Neuschätzung des Gebäudes erfolgt. Aus Sicht der FDP Wattwil sollten Investitionen von Liegenschaftsbesitzern in erneuerbare Energien nicht ins Gewicht fallen. D.h. der Gebäudewert für die Festsetzung des Eigenmietwerts, des Vermögens und bei der Grundsteuer sollte ohne die Solar- bzw. Fotovoltaikanlage bemessen werden. Hingegen bei der Gebäudeversicherung sollen diese Mehrwerte einbezogen bleiben.
Bei Neubauten, welche nach dem 1. Juli 2021 bewilligt wurden, sollte eine gleichlautende Regelung gefunden werden.
Für die FDP Wattwil kommt es zudem nicht in Frage, dass von der öffentlichen Hand eine Leitungsgebühr für Zuleitungen, welche vom öffentlichen Grund auf private Grundstücke verlegt werden, verlangt wird.

b) Keine Nachzahlung von Kausalabgaben
Eine Wertvermehrung von über CHF 50'000.-- hat in der Regel zur Folge, dass Nachzahlungen von 2.4% für Abwasser bzw. 0.8% für Frischwasser seitens der entsprechenden Dienstleister geltend gemacht werden. Worin sich diese Nachzahlungen für Gebäude rechtfertigt, bei denen lediglich die Dachoberfläche verändert wird, ist für die FDP Wattwil nicht nachvollziehbar. Denn nur weil eine Fotovoltaik- oder Solaranlage auf dem Dach installiert ist, fällt nicht mehr Wasser bzw. Abwasser an. Die FDP Wattwil fordert daher, dass auf eine Erhebung von Kausalabgaben (Gebäudemehrwertbeiträge) bei der Installation von Fotovoltaik- oder Solaranlagen sowie bei Sanierungen von Gebäudehüllen verzichtet wird.

c) Kostenneutrale Einspeisevergütung reaktivieren
Viele Liegenschaften könnten den Strom, welcher auf dem Dach produziert würde, selbst nicht vollumfänglich nutzen. Das hat aktuell zur Folge, dass es sich für die Dachbesitzer nicht lohnt, eine Investition in eine Fotovoltaikanlage zu tätigen, da diese Einspeisung ins bestehende Stromnetz ein Verlustgeschäft ist. Im Gegenzug gibt es auch Liegenschaften, die nicht geeignet sind, um eine Fotovoltaik- oder Solaranlage zu installieren. Die FDP Wattwil stellt nicht den Anspruch, dass eine Fotovoltaikanlage einen Gewinn abwerfen soll, jedoch sollten die Investitionen für eine solche Anlage über die Laufzeit kostendeckend sein. Daher würde es die FDP Wattwil begrüssen, wenn die kostenneutrale Einspeisevergütung (KEV) durch den Bund reaktiviert würde.

d) Energieförderung Gemeinde Wattwil
Die Gemeinde Wattwil soll Projekte für die nachhaltige Produktion von erneuerbarer Energie auf Gemeindegebiet und in der Region konsequent im Rahmen der finanziellen und raumplanerischen Möglichkeiten fördern und unterstützen und so die Erhöhung der Eigenproduktion sicherstellen.

 

Für die FDP Wattwil ist klar, dass diese vier Massnahmen wichtig sind, um möglichst schnell Resultate im Kampf gegen eine Stromlücke zu erreichen. Daneben hält die FDP Wattwil fest, dass es in der Frage um die Produktion von Strom keine Denk- oder Technologieverbote geben darf. Alle Ideen sollten jederzeit und unvoreingenommen geprüft, Vor- und Nachteile abgewogen und den rechtlich vorgegebenen Prozessen unterworfen werden.

 

(Medienmitteilung vom 12.09.2022)