Die Freisinnigen haben sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens mit dem neuen Baureglement und dem Zonenplan für Wattwil auseinander gesetzt. Beide Planungsinstrumente werden positiv beurteilt, dennoch hat die Partei beim Gemeinderat Wattwil einige Änderungsanträge eingereicht.
Wichtige Planungsinstrumente
Dass sich der Gemeinderat Wattwil an die Überarbeitung des Baureglements und des Zonenplans gemacht hat ist erfreulich. Denn diese beiden Erlasse, welche im Gesamten als Rahmennutzungsplan bezeichnet werden, sind für die Entwicklung einer Gemeinde, aber auch für die Bevölkerung, Unternehmen und Investoren wichtige Planungsinstrumente. Es ist also folgerichtig, dass Wattwil über einen aktuellen Rahmennutzungsplan verfügt.
Dass die Gewässerräume auf dem Zonenplan mittels der entsprechenden Zonen ausgeschieden und für die Grundeigentümer verbindlich abgebildet werden, auch wenn die Gewässerräume aufgrund der geltenden eidgenössischen gesetzlichen Bestimmungen sehr viel Land beanspruchen, wird von den Freisinnigen begrüsst.
Optimierungspotential vorhanden
Dennoch sieht die FDP Wattwil-Lichtensteig noch Optimierungspotential. Es ist sehr erfreulich, dass in den Regelbauvorschriften auf eine Nutzungsziffer verzichtet wird. Aus liberaler Sicht sind die Regelbauvorschriften ausreichend, da diese ohnehin schon einen sehr hohen Detaillierungsgrad aufweisen. Die grossflächig vorgesehenen «Zonen mit Einordnungspflicht» bzw. «Zonen mit hochwertiger Gestaltung» bilden dazu aber einen massiven Kontrast und geben der Baukommission ein mächtiges Interventionsinstrument in die Hand. In dieser Sache verlangt die FDP Wattwil-Lichtensteig mehr Zurückhaltung und eine Reduktion dieser Zonen. Im Talboden beantragt die FDP Wattwil-Lichtensteig beim Gemeinderat eine konsequente Aufzonung von der Kernzone K17 (Gebäude bis 17 Meter Höhe) auf K20 (20 Meter Gebäudehöhe).
Konkrete Anträge gestellt
Die FDP Wattwil-Lichtensteig hat beim Gemeinderat Wattwil im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens folgende konkreten Anträge gestellt:
- Konsequente Aufzonung im Talgebiet von der Zone K17 auf K20;
- Massive Verkleinerung der «Zonen mit Einordnungspflicht» bzw. «Zonen mit hochwertiger Gestaltung»;
- Die Baukommission Wattwil soll bei Entscheidungen der Bauverwaltung Wattwil als Rekursinstanz bezeichnet werden und nicht direkt der Kanton;
- Nur unter gewissen Umständen (oder Bedingungen) soll auf die Erstellung von Parkplätzen bei Neubauten in der Kernzone verzichtet werden können;
- Einfachere und verständlichere Formulierung eines Artikels im Baureglement im Zusammenhang mit den ökologischen Anforderungen an die Umgebungsgestaltung.