FDP Bütschwil-Ganterschwil befürwortet Energieabgabe

Der Vorstand der FDP Bütschwil-Ganterschwil, welcher sich bereits im Vorfeld gegen das Referendum zur Einführung des Reglements zur Energieförderung aussprach, hat seine Mitglieder per digitaler Umfrage befragt. Mit 17 zu 2 Stimmen folgen die Mitglieder der Ansicht des Vorstandes und sind gegen das Referendum der IG Neue Stromsteuer NEIN. Sie befürworten somit die neue kommunale Abgabe auf Gas und Strom und goutieren das Vorhaben der Energiekommission resp. des Gemeinderates.

 

Die zehn wichtigsten Argumente

  • Zweckgebunden
    Die Abgabe von 0.3 Rappen pro kWh Gas und Strom ist zweckgebunden. Sie wird nur für das Energieförderprogramm benutzt und fliesst nicht in den allgemeinen Gemeindehaushalt. Sie ist somit keine neue Steuer, wie dies vom Referendumskomitee fälschlicherweise behauptet wird.
     
  • Verursacherprinzip
    Unser kommunales Energieförderprogramm hat in den letzten zwei Jahren einiges bewirken können und die Nachfrage ist immer noch sehr gross. Aus den gemachten Erfahrungen macht es Sinn, dass das Programm aus dem Konsum von Energie und somit nach dem Verursacherprinzip finanziert wird, was ein urliberales Anliegen ist.
     
  • Berechnung am Verbrauch, nicht am Energiepreis
    Die Abgabe ist an den Verbrauch und nicht an den Energiepreis gekoppelt – steigende Energiepreise erhöhen die Abgabe nicht, nur ein höherer Verbrauch. Jede und jeder kann den eigenen Verbrauch steuern und etwas für unsere Zukunft beitragen.
     
  • Monatliche Kosten
    Die Energiepreise steigen massiv, was vor allem Personen mit tiefen Löhnen in finanzielle Bedrängnis bringen kann. Da die Abgabe von 0.3 Rappen pro kWh pro Monat und Person durchschnittlich etwa Fr. 1.50 ausmacht, ist dies auch für Haushalte mit tiefem Budget verkraftbar. Dafür nimmt die Steuerbelastung für alle ab, da die Steuern in unserer Gemeinde dieses Jahr gesenkt wurden.
     
  • Gemeinsam am selben Strick ziehen
    Auch Unternehmungen müssen die Abgabe bezahlen, sie können dafür auch vom Energieförderprogramm profitieren. Öffentlich-rechtliche Körperschaften müssen die Abgabe bezahlen, sind aber nicht förderberechtigt. Somit tragen alle zum Fördertopf bei: Private, Wirtschaft und die öffentliche Hand.

    Anstoss zum eigenverantwortlich handeln
    Die Abgabe soll eine Anstossfinanzierung sein, dass sich die Bevölkerung mit dem eigenen Energiekonsum auseinandersetzt und somit Eigenverantwortung fördert. Zudem profitiert die lokale Wirtschaft und unser Klima, wenn moderne Heizsysteme eingebaut werden oder Häuser besser gedämmt werden. Mit der Abgabe machen wir Wirtschaftsförderung auf kommunaler Ebene mit gleichzeitiger globaler Wirkung für unser Klima.
     
  • Planungssicherheit
    Das Budget für die Energieförderung ist jedes Jahr dem Budgetprozess ausgeliefert. Mit der Abgabe gibt es für alle Planungssicherheit, da diese nicht einfach aus dem Budget gestrichen werden kann. Dies ist für die Wirtschaft, aber auch für die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer, wie auch für die Mieterinnen und Mieter, welche auch vom Energieförderprogramm profitieren können, sehr wichtig.
     
  • Energieimporte senken, Inlandproduktion ankurbeln
    Die Toggenburger Gemeinden haben das Ziel, bis in 12 Jahren unabhängig von Energieimporten zu sein. Gerade in der jetzigen unsicheren Zeit ist dies wichtiger denn je! Die Abhängigkeit vom Ausland gilt es zügig und massiv zu verringern. Lieber das Geld in der Schweiz behalten, anstatt autoritäre Staaten unterstützen, welche Menschenrechte mit Füssen treten.
     
  • Erhöhung unterliegt Referendum
    Die Abgabe ist befristet und wird nur so lange erhoben, wie es Sinn macht. Der Gemeinderat kann zwar die Abgabe erhöhen oder senken, diese Änderung unterliegt dann wieder dem fakultativen Referendum.
     
  • Energieförderung breit anerkannt
    Generell ist die Energieförderung auf lokaler Ebene von links bis rechts anerkannt, es geht nur um die Finanzierung derselben: Entweder aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt oder mit einer Abgabe auf dem eigenen individuellen Energiekonsum. Die Gemeinde kann zusätzliche Beträge für die Energieförderung ins Budget nehmen.