Resilienz im Ernstfall: Wie gut ist der Kanton St.Gallen auf Katastrophen vorbereitet?
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich durch den Krieg in der Ukraine und globale Spannungen massiv verschlechtert. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, die Resilienz des Kantons St.Gallen bei Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen kritisch zu hinterfragen.
Der Kanton St.Gallen hat seit dem 1. September 2021 168 Notfalltreffpunkte in den Gemeinden eingeführt. Diese dienen der Bevölkerung als erste Anlaufstelle bei Krisenereignissen. Die Notfalltreffpunkte entstanden aus der Erkenntnis, dass die Behörden und Einsatzkräfte die Bevölkerung bei einem Ausfall der üblichen Kommunikationskanäle nur schlecht oder zeitverzögert erreichen können. Diese Treffpunkte, die zu Fuss innert 30 Minuten ab Wohnort erreichbar sein sollen, dienen dazu, die Bevölkerung rasch informieren und unterstützen zu können, Notrufe abzusetzen und Hilfsgüter zu erhalten. Die Bevölkerung wurde mittels Signaltafeln und durch die Zustellung der Informationsbroschüre «Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall» informiert, welche auch Angaben zur Alarmierung, zum Notgepäck und zum Notvorrat enthält.
Parallel zu den Notfalltreffpunkten existiert seit den 1960er-Jahren schweizweit eine Schutzrauminfrastruktur, deren Bereitschaft und Zuweisung im Ernstfall ebenfalls von zentraler Bedeutung ist. Ein umfassendes Notfallszenario erfordert die zuverlässige Koordination und die gesicherte Einsatzbereitschaft beider «Systeme».
Vor dem Hintergrund der verschlechterten Sicherheitslage und den Herausforderungen, die sich bei einem Ausfall kritischer Kommunikationskanäle ergeben, bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
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Wie beurteilt die Regierung die aktuelle Kenntnis der Bevölkerung über die Notfalltreffpunkte und deren genauen Standort? Welche Massnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass das Vorgehen im Krisenfall der breiten Bevölkerung und insbesondere auch Neuzuzügern aktuell bekannt ist?
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Die Notfalltreffpunkte sollen im Ereignisfall durch den Zivilschutz mit Unterstützung der Feuerwehr betrieben werden. Wie wird die Einsatzbereitschaft (Personal, Infrastruktur, Ausrüstung) der 168 Notfalltreffpunkte im Kanton St.Gallen aktuell beurteilt und sichergestellt, dass sie als Anlaufstelle, Abgabestelle für Hilfsgüter und Standort für Notrufe fungieren können?
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Wie beurteilt die Regierung die Funktionsfähigkeit des Alarmierungssystems, insbesondere hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit und der Reichweite der Bevölkerungswarnung, falls die üblichen Kommunikationskanäle ausfallen sollten?
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Hat es für die gesamte Bevölkerung des Kantons St.Gallen genügend Schutzraumplätze?
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Ist der Zustand der Schutzräume im Kanton, einschliesslich ihrer technischen Ausrüstung und Belüftung, aktuell als einsatzbereit zu bewerten?