Medienmitteilung der FDP-Ortsparteien zum Hallenbad Bütschwil

28. April 2026

Hallenbad Bütschwil: Ja zu einer Sanierung mit Augenmass

Der Verwaltungsrat des Zweckverbands Hallenbad Bütschwil orientierte letzte Woche erstmals über die in den vergangenen neun (!) Jahren erarbeiteten Projekte «Sanierung» und «Sanierung mit Erweiterung». Die FDP-Ortsparteien stehen zum Hallenbad und empfehlen, eine Sanierung mit Augenmass weiterzuverfolgen – das Hallenbad braucht jetzt eine mehrheitsfähige Lösung. Zudem fordern sie den Verwaltungsrat zu einer ehrlichen Kommunikation auf. Der Abend hat einmal mehr auch die Unzulänglichkeiten des Zweckverband-Konstrukts vor Augen geführt. Die Ortsparteien halten daher entschieden an ihrer Forderung nach einer Umwandlung in eine AG fest.


Dietfurt. Im Sommer 2017 waren die ersten Sanierungsstudien für das Hallenbad Bütschwil erstellt worden. Neun Jahre später wurden nun endlich die ausgearbeiteten Projekte vorgestellt. Diese Verzögerung ist Folge des unbefriedigenden Zweckverband-Konstrukts, das Einstimmigkeit erfordert, und auch jahrelang fehlender Führung durch den Verwaltungsrat. Statt im Herbst 2020 soll Ende 2026 über ein Projekt an der Urne befunden werden. Der Verwaltungsrat als strategisches Führungsgremium trägt die Verantwortung für diese jahrelange Verzögerung, mit der er das Hallenbad in eine schwierige Situation manövriert hat: Ein Nein im November kann sich das Hallenbad nicht mehr leisten. Es gilt deshalb, das Machbare vom allenfalls Wünschbaren zu trennen und eine mehrheitsfähige Lösung zu präsentieren, um eine Schliessung zu verhindern. Das Hallenbad als wichtige Freizeit- und Sportinstitution in der Region hat das verdient. Die FDP-Ortsparteien haben sich vor diesem Hintergrund intensiv mit den Projekten auseinandergesetzt.


Ausgangslage: Deutlich höhere Kosten und eine unredliche Berechnung
Die 2019 präsentierten Studien gingen für die Sanierungsvariante von Investitionskosten von 3.8 Mio. Franken und für die Erweiterungsvariante (557 m2 Wasserfläche) von 5.4 Mio. aus. Der Fehlerbereich lag bei 25 Prozent. Die Sanierungsvariante soll neu 13.9 Mio. Franken kosten, die Erweiterung (560 m2 Wasserfläche) 20.2 Mio. – eine Kostensteigerung von satten 361 Prozent für die Sanierung bzw. 372 Prozent für die Erweiterung!

Steuerfussrelevant ist vor allem die bei den Zweckverbandsgemeinden jährlich anfallende Gesamtbelastung. Hierbei geht der Verwaltungsrat von jährlich 1.3 Mio. Franken für die Sanierung bzw. 1.65 Mio. für die Erweiterung aus. Gegenüber dem Status quo sei das, so der VR, nur eine moderate Steigerung. In der abgegebenen Broschüre gibt er die bisherige «Gesamtbelastung jährlich» denn auch mit 1.17 Mio. Franken an. Nun ist diese Angabe aber mehr als irreführend. Auf jeden Fall ist sie eines gesetzlich zur sachlichen und neutralen Kommunikation verpflichteten Gremiums mehr als unwürdig. Die 1.17 Mio. stammen nämlich aus dem Jahresbericht 2025, lagen aber 2024 deutlich tiefer: So fielen 2025 ausserordentliche Investitionskosten in Höhe von rund 480'000 Franken an, die 2024 gerade mal knapp 30'000 Franken betrugen. Statt die bisherige «Gesamtbelastung jährlich» im langjährigen Schnitt anzugeben, hat der Verwaltungsrat damit ein ausserordentliches Jahr herangezogen, in dem die Investitionskosten gut 450'000 Franken höher waren als noch im Vorjahr. Damit erscheint beispielsweise die jährliche Mehrbelastung einer Erweiterung deutlich tiefer als sie es tatsächlich ist: Wäre 2024 als Vergleichsjahr herangezogen worden, lägen die jährlichen Mehrkosten einer Erweiterung nicht bei rund einer halben Million Franken, sondern bei mehr als 900'000 Franken. Dieses Vorgehen ist unredlich. Die FDP-Ortsparteien fordern den Verwaltungsrat deshalb auf, auf die deutlich höheren jährlichen Gesamtbelastungen der beiden Projektvarianten transparent hinzuweisen und künftig redlich zu kommunizieren.


Ja zu einer Sanierung mit Augenmass
Die finanzpolitischen Rahmenbedingungen in den Zweckverbandsgemeinden haben sich seit 2020 deutlich verändert. Die Gemeinden Lütisburg und Mosnang sind hoch verschuldet oder auf dem Weg dazu. In Lütisburg musste zudem in den vergangenen Jahren der Steuerfuss von 115 Prozent (2023) auf 155 Prozent (2026) erhöht werden. Auch in den übrigen Zweckverbandsgemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Neckertal ist davon auszugehen, dass das Hallenbad-Projekt finanzpolitisch herausfordernd sein wird. Politik ist die Kunst des Machbaren, nicht des allenfalls Wünschbaren. Das Hallenbad als wichtige regionale Institution, die der gesamten Bevölkerung ein wichtiges Freizeit- und Sportangebot bietet, gilt es zu erhalten und umgehend zu sanieren – eine Schliessung muss zwingend verhindert werden. Ein Nein zum Projekt können wir uns – und sei es auch nur aus einer Zweckverbandsgemeinde – nicht leisten.

Vor diesem Hintergrund ist eine Sanierung mit Augenmass angezeigt. Augenmass deshalb, weil auch die Sanierungsvariante – wie oben gezeigt – gut 3.6 mal teurer wäre als ursprünglich geplant. Der Verwaltungsrat tut gut daran, das Saunaprojekt und den geplanten Eingangsbereich zu überdenken. Hier liegt nach wie vor Sparpotenzial, dessen Ausschöpfung die Mehrheitsfähigkeit des Projekts erhöhen würde. In Frage kommt auch eine Sanierung in Teilschritten. Für die FDP-Ortsparteien zwingend ist zudem die Prüfung einer privaten Trägerschaft des Gastrobereichs – wie dies beispielsweise in der Badi Wattwil der Fall ist. In diesem Zusammenhang auch geprüft werden sollte ein Selbstbedienungskonzept oder ein Kiosk ohne Gastroküche.


Umwandlung des Zweckverbands in eine AG
Mehr Flexibilität in der Entscheidungsfindung böte eine Aktiengesellschaft. Die FDP hatte deshalb bereits 2024 die Umwandlung des Zweckverbands in eine AG gefordert, um Mehrheitsbeschlüsse und die Beteiligung von Privaten sowie weiterer Körperschaften zu ermöglichen. Der Verwaltungsrat lehnte das ab. Gerade um in Zukunft schneller und flexibler entscheiden zu können und weitere Kreise am Hallenbad beteiligen zu können, halten die vier Ortsparteien an ihrer Forderung nach einer Umwandlung des Zweckverbands in eine AG entschieden fest.


Zusammenfassend fordern die vier FDP-Ortsparteien, dass:

  • die Sanierungsvariante weiterverfolgt und zur Abstimmung gebracht wird. Sie soll aber noch einmal günstiger und insbesondere eine private Trägerschaft des Gastrobereichs angestrebt werden;
  • der Zweckverband baldmöglichst aufzulösen und in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft zu überführen ist;
  • der Verwaltungsrat künftig redlich kommuniziert und insbesondere auf die gegenüber dem Ist-Zustand deutlich höheren jährlichen Gesamtbelastungen der beiden Projektvarianten transparent hinweist.


FDP-Ortsparteien der Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Lütisburg, Mosnang und Neckertal

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Ruben Schuler, Präsident FDP Mosnang / Kantonsrat, mail@rubenschuler.ch, +41 79 536 75 71