FDP-Ortsparteien fordern Umwandlung des Zweckverbandes Hallenbad Bütschwil in eine AG

Die Parteileitungen der FDP-Ortsparteien Bütschwil-Ganterschwil, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Kirchberg und Wattwil-Lichtensteig (in der Funktion als Ortspartei der Gemeinde Lichtensteig) fordern, dass der Zweckverband Hallenbad Bütschwil aufgelöst und in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft im Besitz der interessierten Gemeinden überführt wird. Zudem erwarten die Ortsparteien, dass der Verwaltungsrat endlich das Heft in die Hand nimmt und bis spätestens Ende Jahr die Informationen zur Sanierung und Erweiterung der Öffentlichkeit vorlegt, damit der politische Prozess gestartet werden kann.

 

Die Berichterstattung der vergangenen Wochen zeigt auf, dass die Meinungen der verschiedenen Zweckverbandsgemeinden (Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Lütisburg und Neckertal) über die Sanierung und die Erweiterung des Hallenbades Bütschwil sehr unterschiedlich sind. Seit vielen Jahren wird um ein Sanierungs- und Erweiterungsprojekt gerungen und auch eine Mediation brachte keinen Erfolg. Die Parteileitungen der FDP-Ortsparteien Bütschwil-Ganterschwil, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Kirchberg und Wattwil-Lichtensteig bedauern, dass dieser Konflikt nun über die Medien ausgetragen wird. Unverständlich dabei ist insbesondere, dass derzeit eine öffentliche Diskussion stattfindet, ohne dass die Fakten zum Projekt auf dem Tisch liegen – hier wäre gerade der Verwaltungsrat gefordert, das Heft in die Hand zu nehmen und die Bevölkerung aufzuklären.

Für die FDP steht ausser Frage, dass so schnell wie möglich eine gemeinsame Lösung gefunden werden muss, damit der politische Prozess für die Mittelbeschaffung in den jeweiligen Gemeinden gestartet werden kann. Eines ist klar: Der Zahn der Zeit nagt an unserem Hallenbad, sodass zügiges Handeln gefragt ist. Vor diesem Hintergrund fordern die Ortsparteien den Verwaltungsrat auf, seine Führungsaufgabe wahrzunehmen und bis Ende Jahr die Fakten auf den Tisch zu legen, damit die Zweckverbandsgemeinden im kommenden Jahr die politischen Entscheide einholen können. Denn: Nicht nur für das Schulschwimmen, sondern auch für die gesamte Bevölkerung bietet das Hallenbad ein wichtiges Freizeit- und Sportangebot, das es zwingend zu erhalten gilt.

Die Parteileitungen der FDP-Ortsparteien stellen im Weiteren fest, dass sich die Struktur des Zweckverbandes in den letzten Jahren geändert hat. So ist beispielsweise Oberhelfenschwil in der neuen Gemeinde Neckertal aufgegangen. Allen voran haben sich aber auch die Bedürfnisse der Bevölkerung an ein Hallenbad gegenüber den Eröffnungsjahren merklich verändert. Vor dem Hintergrund des blockierten Sanierungs- und Erweiterungsprojekts scheint jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen, den Zweckverband Hallenbad aufzulösen und das Hallenbad in eine privatrechtliche (gemeinnützige) Aktiengesellschaft mit Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Generalversammlung zu überführen. Gerade die Diskussionen der letzten Wochen haben gezeigt, dass es an der Zeit ist, dass neben Mitgliedern aus der Politik vor allem auch Fachpersonen im Verwaltungsrat des Hallenbades Einsitz nehmen. Eine Aktiengesellschaft kann zudem agiler geführt werden, sie kann attraktiver am Markt auftreten und es können an einer Generalversammlung Mehrheitsbeschlüsse herbeigeführt werden – Einstimmigkeit unter den Gemeinden wäre somit nicht mehr vorausgesetzt. Im Weiteren können und sollen in einer AG auch Gemeinden beteiligt werden, die aufgrund ihrer geografischen Lage ein Interesse an mehreren Hallenbädern haben – in einer AG ist das unkompliziert, im engen Korsett eines Zweckverbandes jedoch nur bedingt möglich. Die neu zu gründende Aktiengesellschaft soll sodann zur Hauptsache im Eigentum der interessierten Gemeinden und weiteren Körperschaften wie Schulgemeinden sein, welche die jährlichen Defizitbeiträge zu tragen haben. Die Beteiligung Privater soll aber ebenfalls ermöglicht werden.

Zusammenfassend fordern die FDP-Ortsparteien:

  1. Der Zweckverband Hallenbad ist baldmöglichst aufzulösen und in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft zu überführen, an der sich die Gemeinden und Körperschaften, die im Einzugsgebiet des Hallenbades Bütschwil liegen, beteiligen können und sollen.
     
  2. Der Verwaltungsrat hat bis spätestens Ende Jahr das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt der Bevölkerung zu präsentieren und den politischen Prozess zu starten, damit in den Zweckverbandsgemeinden im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2025 die erforderlichen politischen Entscheide gefasst werden können.

 

Die FDP-Ortsparteien Bütschwil-Ganterschwil, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Kirchberg und Wattwil-Lichtensteig (in der Funktion als Ortspartei der Gemeinde Lichtensteig)