Eine nicht umsetzbare Scheinlösung - Leserbrief zum Übertretungsstrafgesetz

Eine nicht umsetzbare Scheinlösung

Am. 23. September stimmen wir über den III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz ab. Unter dem Vorwand, man wolle die Vermummung von Hooligans besser bekämpfen, soll diese Bestimmung in unser Gesetz. Was einer guten Grundidee entspricht, ist als Gesetzestext zu einer nicht umsetzbaren Scheinlösung mutiert. Sobald die öffentliche Sicherheit gefährdet sei, soll Vermummung strafbar sein. Dies ist jedoch derart schwammig formuliert, dass die Umsetzung dieses Gesetzes grosse Probleme mit sich bringen würde. Wer definiert denn, was genau eine «Gefährdung der öffentlichen Sicherheit» darstellt? Unsere Polizistinnen und Polizisten sind bereits heute mit einer Masse an subjektiv auslegbaren Gesetzen konfrontiert. Dies führt zu (verständlichem) Unmut bei der Polizei, welche sich wasserdichte und klar formulierten Gesetze wünscht. Ein Gesetz ist nichts wert, solange es nicht konsequent und für jeden gleich von unseren Ordnungshütern durchgesetzt werden kann. Deshalb am 23. September unserer Polizei zuliebe NEIN zum III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz!

 (Leserbrief von Simon Seelhofer, Regionalpräsident FDP Toggenburg)